Tinnitus kein Arbeitsunfall einer Erzieherin

Das Sozialgericht Dortmund hatte über die Frage zu entscheiden, ob Kinderlärm Tinnitus verursachen kann.

Darum geht es:

Die an Tinnitus leidende Klägerin ist in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigt. Mit der Klage begehrte sie die Anerkennung ihrer Ohrgeräusche als Arbeitsunfall. Die beklagte Unfallkasse hatte den entsprechenden Antrag der Klägerin auf Übernahme der Kosten für einen "Tinnitus-Masker" abgelehnt. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund erfolgte die Ablehnung zu Recht (Urteil vom 22.01.2018, Az.: S 17 U 1041/16).

Das Sozialgericht Dortmund führt unter anderem aus, dass in der medizinischen Wissenschaft anerkannt ist, dass es selbst bei durch menschliche Schreie erreichbaren Spitzenschallpegeln von mehr als 130 dB allein zu Mini-Lärmtraumata kommen kann, die mit vorübergehenden bzw. ganz geringen Hörminderungen einhergehen. Ein Tinnitus oder ein anderer bleibender Hörschaden aufgrund des Kinderlärms sei auszuschließen.

Zurück