Teurer Hundebiss bei Rangelei

Hundebesitzer kennen es: man trifft sich mit anderen Hundebesitzern. Meist kommen auch die Hunde miteinander klar. Doch welche Ansprüche hat man, wenn es zwischen den Hunden zu einem Kampf kommt und man dabei von einem Hund gebissen wird? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Karlsruhe vor kurzem zu beschäftigen.

Darum geht es:

Die Klägerin traf mit ihrem nicht angeleinten Retriever auf den Schäferhund des Beklagten. Beide Hunde waren nicht angeleint. Offenbar fanden sich die beiden Hunde nicht sehr sympathisch und es kam zum Kampf. Die beiden Besitzer konnten die Hunde nur mit Mühe trennen. Dabei wurde die Klägerin verletzt. Durch einen Hundebiss kam es zu einer offenen Mittelhandfraktur. Nach deren Operation erlitt die Klägerin noch am selben Tag eine Lungenembolie und einen schweren Schlaganfall. 

Die Klägerin machte unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € geltend. Das Landgericht sprach ihr diesen Betrag aufgrund der schweren Verletzungsfolgen zu. Es sah die alleinige Haftung beim Beklagten. Diesem sei die Aggressivität seines Hundes bekannt gewesen. Er habe seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt.

Demgegenüber hat nun das OLG Karlsruhe der Klägerin nur die Hälfte des geltend gemachten Schmerzensgeldes zugesprochen (Urteil vom 18.09.2019 - 7 U 24/19). Das OLG ist der Auffassung, dass sich die Klägerin die Tiergefahr ihres Hundes zurechnen lassen müsse. Es war nicht mehr aufzuklären, wie der genaue Ablauf des Vorfalls war. Es war kein Verschulden weder der Klägerin noch des Beklagten feststellbar. Daher war es für das Gericht auch unerheblich, welcher Hund die Klägerin letztlich gebissen hat. 

Diese Entscheidung macht deutlich, dass man die Gefahren als Hundehalter nicht unterschätzen sollte. Es empfiehlt sich daher, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Anderenfalls muss eine solche Zahlung aus eigener Kraft gestemmt werden. 

Zurück