Ansprüche wegen Flugverspätung gegen gebuchte Airline

Bereits vor einigen Wochen haben wir, passend zur Reiszeit, auf eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Ansprüchen bei Flugverspätungen hingewiesen. Nun liegt ein weiteres Urteil des EuGH zu dieser Frage vor. 

Darum geht es:

Der EuGH musste die Frage beantworten, welche Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung für eine Flugverspätung zahlen muss, wenn der Kunde einen Flug bei einer Gesellschaft bucht, diese den Flug aber inklusive Personal von einer anderen Fluggesellschaft ausführen lässt. 

Der EuGH hat nun entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für eine Flugverspätung gegen die Fluggesellschaft zu richten ist, bei der der Flug gebucht worden ist (Urteil vom 04.07.2018 - C-532/17). Denn diese Fluggesellschaft ist als die flugausführende im Sinne der einschlägigen Verordnung anzusehen. Dabei ist es auch unerheblich, dass in der Buchungsbestätigung steht, dass eine andere Fluggesellschaft den Flug ausführen wird. 

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